AEROLiTE 120 geht nach Rinteln
Auf die Zulassung des neuen Polini Thor 250 hat Matthias nur gewartet um unseren Vorführer, die AEROLiTE 120, Edition Aperolo bereits einen Tag später zu kaufen.
Matthias kommt ursprünglich aus der Segelfliegerei, begeisterte sich in seinem weiteren Fliegerleben für das Ultraleicht fliegen. Allerdings ging ihm im Laufe der Jahre die damit verbundene Bürokratie so sehr „auf den Zünder“, dass er sich für die 120 kg Klasse interessierte.
Die Möglichkeit zukünftig dereguliert* fliegen zu können, nahm Matthias zum Anlass, sich näher mit den damit verbundenen Freiheiten zu beschäftigen.
Die AEROLiTE 120 kam für Matthias deshalb in Frage, weil er durch den Selbstbau eines Kiebitzes bereits Erfahrung mit Rohr/Tuch und dem offenen Fliegen hat.
Ein Besuch mit seinem Fluglehrer in unserer VIERWERK Manufaktur Krugsdorf, der Sitzprobe in der AEROLiTE 120, dem Probelauf mit dem Vergleich unterschiedlicher Antriebe und zuletzt auch unsere Art und Weise, wie wir arbeiten, haben Matthias überzeugt und begeistert. Der Kauf war beschlossen und verkündet.
Sein Flugzeug wurde heute verladen und wird schnurstracks an seinen Heimatflugplatz Rinteln geliefert.
Zum Glück hat Matthias gerade Urlaub …. und damit Zeit genug für den Aufbau, Werkstattflug durch den Fluglehrer und die anschließende fliegerische Einweisung.
Wir bedanken uns für das in uns gesetzte Vertrauen und wünschen Matthias allzeit guten Flug.
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*Was bedeutet „dereguliertes“ Fliegen?
Keine andere Art des Fliegens bietet so viele Freiheiten wie die 120-kg-Klasse. Es gilt das Prinzip „Eigenverantwortung statt behördliche Auflagen“. Folgende, sonst übliche behördliche Auflagen, fallen komplett weg:
1. Ein Luftsportgerät (motorisierter Dreiachser) in der 120 kg Klasse benötigt keine Verkehrszulassung, sofern das Leergewicht höchstens 120 kg beträgt. Die AEROLiTE 120 kann beim DULV und DAeC als leichtes Luftsportgerät eingetragen werden.
2. Es besteht keine Kennzeichenpflicht. Das Kennzeichen kann aber beantragt und angebracht werden.
3. Es besteht keine verpflichtende Jahresnachprüfung. Der Halter ist ohne Einschränkung selbst für die Lufttüchtigkeit verantwortlich.
4. Die Piloten-Lizenz wird zeitlich unbefristet erteilt.
5. Es ist kein gültiges Medical erforderlich, weder um die Gültigkeit der Lizenz zu erlangen und diese zu erhalten. Das bedeutet für den einen oder anderen Piloten die sichere Verlängerung des Flugvergnügens.