Die AEROLiTE 120 ist ab sofort vom Beauftragten des Bundesministers für Verkehr anerkannt, und als „Leichtes Luftsportgerät“ in Übereinstimmung mit dem Luftverkehrsgesetz und den zu seiner Durchführung erlassenen Rechtverordnungen, eingetragen. Damit ist die AEROLiTE 120 offiziell in der Bundesrepublik anerkannt. Wir hoffen sehr, dass andere Länder aus der EU dieser Anerkennung 1:1 folgen.