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Ausbildung

Pilot werden. Leicht gemacht.

Sie wollen fliegen lernen? Sie wollen den Pilotenschein vom „Fußgänger zur LL-Lizenz“ erwerben, die lebenslang gültig ist? Informieren Sie sich jetzt hier.

Eine Lizenz zum Fliegen (Pilotenschein SPL-L) wird für die 120 Kilo Klasse wesentlich erleichtert. Die Kosten bleiben überschaubar, der Traum vom Fliegen kann leicht zur Realität werden. Der Pilotenschein für aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte (entspr. § 1 Abs. 4 LuftVZO) umfasst die theoretische Ausbildung und praktische Flugausbildung mit abschließender Prüfung. Zur Ausbildung von Piloten auf aerodynamisch gesteuerten LL (liechte Luftsportgeräte) ist die Lehrberechtigung für aerodynamisch gesteuerten UL (entspricht LuftPersV § 95a) erforderlich.
Thilda Labudde engagierte sich für erleichterte Ausbildungsbedingungen in der UL 120 kg Klasse Ausbildung. Folgende Eckpunkte  wurden mit dem DULV (Deutschen Ultraleichtflugverbandes e.V.) und DAeC (Deutscher Aero Club) einvernehmlich besprochen. (Stand: 8/16) Bitte fragen Sie auch den aktuellen Stand telefonisch unter +49 39 77 22 66 88 oder bei Ihrer zuständigen Flugschule ab:

1.   Es ist zur Ausbildungsanmeldung keine Vorlage eines Führungszeugnisses oder einer medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung erforderlich.
2.   Die Stundenanzahl der praktischen Ausbildung liegt im Ermessen des Fluglehrers und begründet sich auf dem Talent des Flugschülers, eine Mindestanzahl ist nicht vorgeschrieben.
3.   Für die Dauer der Ausbildung ist  kein Medical vorzuweisen.
4.   Die vorgeschriebenen Alleinflüge werden auf einem 120 Kilo Luftsportgerät absolviert.
5.   Ihre einmal erworbene LL-Lizenz ist lebenslang gültig.

Für den Erhalt eines UL Scheins (SPL(F) bis 472,9 kg) kann der Pilot seine alle zwei Jahre nachzuweisenden 12 Pflichtstunden auch auf einem leichten Luftsportgerät der 120 Kilo Klasse, wie beispielsweise die AEROLiTE 120, erbringen.
Bitte rufen Sie an, wir erklären die Ausbildung und empfehlen Ihnen eine Flugschule in Ihrer Nähe. Flugschulen, mit denen wir bereits zusammenarbeiten finden Sie auf der Übersichtskarte.

Die Ausbildung in der 120 kg Klasse = SPL-L  oder LL Lizenz

Ausbildung von Fußgängern (ohne fliegerische Vorbildung). Mit dem Erwerb des SPL-L Flugscheins  genießen Sie folgende Vorteile: kein Nachweis über die medizinische Flugtauglichkeit,  keine Mindestflugstunden und die LL Lizenz gilt lebenslang, kostengünstiger Einstieg in die Fliegerei, ein Upgrade in die nächsthöhere UL Klasse SPL-F ist jederzeit möglich.

Theorie (vgl. § 42 LuftPersV):
Theorieausbildung und -prüfung sowie Erleichterungen für Inhaber anderer Lizenzen wie bei Dreiachsern > 120 kg Leermasse:
–  Modul I (Allgemeine Fächer):
Luftrecht, Navigation, Flugfunk, Meteorologie
–  Modul II (Spezielle Fächer):
–  Technik (und pyrotechnische Einweisung),
–  Verhalten in besonderen Fällen (inkl. Menschliches Leistungsvermögen)
Die theoretische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

Praxis (vgl. § 42 LuftPersV):
–  x h Flugzeit (liegt im Ermessen des Fluglehrers), davon mind. X h Alleinflugzeit
–  Überlandflugeinweisung mit Fluglehrer über mind. x km mit Zwischenlandung auf einem anderen Flugplatz
–  30 Starts und Landungen im Alleinflug auf leichten Dreiachsern < 120 kg Leermasse.
–  mind. zwei Überlandflüge als Alleinflüge von jeweils mindestens 1 Stunde Dauer oder 50 km Strecke mit Zwischenlandung    auf einem anderen  Platz.
–  Außenlandeübungen mit Fluglehrer
–  mind. drei Überlandflüge im Alleinflug mit mind. x km
–  theoretische und praktische Einweisung in besondere Flugzustände und in das Verhalten bei Notfällen
Die praktische Prüfung wird vom Prüfungsrat abgenommen.

Unterlagen für die Lizenzerteilung:
– Ausbildungsmeldung (spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn)
– Antrag zur Ausstellung der Lizenz
– Ausbildungsnachweisheft (bzw. die vom Ausbildungsleiter beglaubigten Kopien der Seiten 3 bis 9)
– Praxis-Prüfprotokoll
– ggf. Nachweis über vorhandenes Sprechfunkzeugnis

Achtung: Inhaber einer gültigen Lizenz SPL für aerodynamisch gesteuerte UL sind von der Ausbildung und Prüfung befreit. Auf Antrag wird in diesem Fall eine unbefristet gültige Lizenz für aerodynamisch gesteuerte leichte Luftsportgeräte vom DULV oder DAeC ausgestellt. Wir empfehlen dringend rechtzeitig diese Umschreibung vorzunehmen, da diese nur bei einem gültigen Medical durchgeführt werden kann.

Ein aktueller Artikel zur Ausbildung in der 120 Kilo Klasse wird vom Aerokurier hier auf den Punkt gebracht.

Upgrade auf den SPL-F:

Wenn Sie eines Tages beschließen Ihren SPL-L Schein auf die allgemeine UL KLasse zu erweiteren ist das leicht möglich.
1. Sie benötigen den Nachweis über eine theoretische Einweisung und eine praktische Unterschiedsschulung auf aerod. gest. UL über 120 kg Leermasse in einer Flugschule, die dazu berechtigt ist.
2. Dem Antrag auf Erteilung der Lizenz ist der Nachweis über den Luftfahrerschein für aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte und ein gültiges Tauglichkeitszeugnis (mind. LAPL) beizufügen.
3. Die praktische Prüfung kann bei Bewerbern, mit einem Luftfahrerschein für aerodynamisch gesteuerte Leichte Luftsportgeräte oder Segelflugzeuge vom Ausbildungsleiter abgenommen werden. 4. Sie ist auf dem entsprechenden Prüfungsformular des DULV zu dokumentieren.
(Auszug DULV Ausbildungshandbuch S.26)

 

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