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Zulassung erteilt

Zulassung als leichtes LuftsportgerätZulassung als leichtes Luftsportgerät

Die AEROLiTE 120 wurde als Europamodel am 20.11.2014 offiziell über Frankreich als ULM zugelassen. Grundlage der rechnerischen Nachweise, Belastungstests und Erprobungsflüge war die strikte Einhaltung der deutschen Bauvorschrift LTF-L, durchgeführt und dokumentiert von bestellten Prüfern des DAeC und DULV.  Damit wurden gleichzeitig die zentralen Forderungen für die 120 Kilo Klasse aus § LTF-L3 nachgewiesen nämlich:

Gesetzliche Bestimmungen nach LTF-L AEROLiTE 120
120 kg Leergewicht (inklusive Gurtzeug und Rettungsgerät) 119,5 kg
max. 25 kg / qm Flächenbelastung 23,13 kg / qm
max. 260 kg MTOW 250 MTOW
Vmim max. 55 km/h
max. 25 l Tankvolumen
54 km/h
19 L Tankvolumen

 

Folgerichtig erfüllt die AEROLiTE 120 die Bedingungen entsprechend §11 Abs. 4 LuftGerPV. Ab sofort kann die AEROLiTE 120 in folgenden Ländern uneingeschränkt geflogen werden:
1. Deutschland innerhalb der deregulierten* 120 Kilo Klasse der Ultraleicht Flugzeuge (fiché d ´identification UML und der Konformitätserklärung der VIERWERK GmbH)
* lebenslang gültige Pilotenlizenz, fliegen ohne Medical. Keine verpflichtende Nachprüfung, keine Kennzeichenpflicht.
2. Frankreich als ULM (Fiche D´Identification)
3. Großbritannien als SSDR (alle Einsitzer – Microlights bis 300 / 315 kg MTOW)
4. Für alle anderen Länder innerhalb von der EU gilt, so der Referatsleiter des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, <<die Definition der UL nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 und ist für alle verbindlich. Die Kategorie der „leichten UL“ ist bei den meisten Staaten der EU aber nicht bekannt. Eine Zulassung als UL schließt damit in den meisten anderen Staaten der EU die Prüfung als „leichtes UL“ mit ein.>>

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